Anlässlich des 100. Jubiläumsjahres der Erscheinungen Unserer Lieben Frau von Fatima, das am 26. November 2016 begann, hat Papst Franziskus dem Heiligtum von Fatima einen vollkommenen Ablass – unter den gewöhnlichen Bedingungen – gewährt.
Sakramentale Beichte, Kommunion und das Gebet in den Intentionen des Heiligen Vaters sind die Bedingungen, unter denen die Pilger im Geist der Buße diese Gnade der vollständigen Befreiung erlangen können, die die Kirche „vollkommener Ablass“ nennt. Es ist ein „christologischer“ Ablass, denn die Kirche schöpft aus den unendlichen Verdiensten Jesu Christi, um von der Sünde und ihren Folgen befreien zu können.
Die Diözese Leiria-Fatima empfiehlt, dass die Gläubigen an einer Zelebration oder einem der heiligen Jungfrau geweihten Gebet teilnehmen. Darüber hinaus sollen sie das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis beten, sowie die Gottesmutter anrufen. Der Ablass kann auch den Gläubigen gewährt werden, die an einem anderen Heiligtum, wo das Bild unserer lieben Frau von Fatima zur Verehrung aufgestellt ist, am Jahrestag der Erscheinungen, das heißt am 13. jeden Monats von Mai bis Oktober 2017, an einer Zelebration oder an einem der heiligen Jungfrau geweihten Gebet teilnehmen.