Papst Leo XIII. ist bekannt für seine Entfaltung der Soziallehre der Kirche. Aber nur wenige wissen, dass er einst der Rosenkranz-Papst genannt wurde. In einer Zeit, „in der alle Übel sich häuften, um die Kirche unter ihrer Last zu erdrücken », kam Leo XIII. der Gedanke, auf das Mittel zurück zu greifen, das sich in der Vergangenheit bereits bewährt hatte. Er fasste den Entschluss, den Gläubigen den Rosenkranz des hl. Dominikus und des hl. Pius V. zu empfehlen.
Deswegen verfügt er in seiner Enzyklika vom 1. September 1883 (Supremi Apostolatus Officio): „dass in der ganzen katholischen Welt das Fest Unserer Lieben Frau vom Rosenkranz mit besonderer Frömmigkeit und mit aller Feierlichkeit des Kultes begangen werden soll: vom 1. Oktober bis zum darauffolgenden 2. November sollen in allen Pfarrkirchen wenigstens fünf Rosenkranzgesätze gebetet werden, gefolgt von der Lauretanischen Litanei.“
Und am 20. August 1885 ordnet ein Dekret der Heiligen Ritenkongregation an, damit jedes Jahr fortzufahren. „solange dieser traurige Zustand für die Kirche und das öffentliche Leben andauert.“